Pharmazeutische Dienst­leistungen

Patienten haben seit Juni 2022 einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Pharmazeutische Dienstleistungen, die Sie in Ihrer Apotheke kostenlos erhalten können. Die Pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie.

Die Apotheke Hiddesen bietet die folgenden Pharmazeutischen Dienstleistungen für Ihre Kunden und Kundinnen an:

  1. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
  2. Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
  3. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
  4. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
  5. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

1. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Patienten können über diese Dienstleistung den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung in der Apotheke kontrollieren lassen und müssen dazu nicht extra bzw. solange die Ergebnisse den medizinischen Normwerten entsprechen, bei der betreuenden Ärztin bzw. den betreuenden Arzt.vorstellig werden.

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und

  • mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
  • bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.

Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.


2. Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Durch diese Dienstleistung erhalten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess qualitätsgesichert zu üben, um die Arzneimittelanwendung von Inhalativa zu verbessern und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu erhöhen.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Devices bzw. Device-Wechsel oder
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind

3. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Um die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern, die Effektivität der Arzneimitteltherapie zu optimieren und die Therapietreue bzw. Zusammenarbeit mit den Heilberufler*innen zu fördern, werden mit der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erkannt bzw. sollen gelöst und verhindert werden.

Diese Dienstleistung kann auf Wunsch und mit Einverständnis der Patient*innen auch in Rücksprache mit dem hauptbetreuenden Arzt erfolgen.

Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel / Inhalativa) in der Dauermedikation einnehmen bzw. anwenden.


4. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Dieses Angebot verbessert die Arzneimitteltherapiesicherhet (AMTS) bei Patient*innen nach Organtransplantation, indem potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP)  frühzeitig erkannt und gelöst bzw. verhindert werden.

Die Dienstleistung umfasst die o. e. „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation. Bei Bedarf erhält der Patient bzw. die Patientin ein weiteres Beratungsgespräch 2 bis 6 Monate im Anschluss an die Medikationsberatung.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Versicherte Personen einmalig im ersten halben Jahr nach Organtransplantation, die mit einer immunsuppressiven Therapie ambulant beginnen oder
  • Versicherte Personen, deren immunsuppressive Therapie sich aufgrund einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums ändert; einmalig im ersten halben Jahr nach Therapieänderung.

5. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Bei Patient*innen mit oraler Antitumortherapie soll die spezielle Beratung und Betreuung die Arzneimitteltherapiesicherhet (AMTS) verbessern, indem potenzielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erkannt und gelöst bzw. verhindert werden.

Die Dienstleistung umfasst die o. e. „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie. Bei Bedarf erhält der Patient bzw. die Patientin ein weiteres Beratungsgespräch 2 bis 6 Monate im Anschluss an die erste Medikationsberatung.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Versicherte Personen einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn mit einer ambulanten oralen Antitumortherapie sowie
  • Versicherte Personen, die eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie beginnen (Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums) einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der Folgetherapie.

Bei Fragen zu verschiedenen Pharmazeutische Dienstleistungen sprechen Sie uns bitte an!